Bei der Flächenermittlung von gewerblichen Räumen hat sich die Richtlinie zur Berechnung der Mietfläche für gewerbliche Räume (MF/G) durchgesetzt und ist allgemein anerkannt. Die Richtlinie ist von der Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e.V. (gif) entwickelt worden. Die Richtlinie MF/V ist ebenfalls von der gif und dient der Flächenermittlung von Verkaufsflächen im Einzelhandel. Diese Flächenermittlung wird vorrangig im Rahmen von bauplanungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahren benötigt und angefertigt.
Mietflächenberechnung für Gewerbeflächen
MF/G – Die Richtlinie zur Berechnung der Mietfläche für gewerbliche Räume
Die Richtlinie MF/G fasst die Bestimmungen zur Berechnung der Mietfläche für Gewerberäume und zur Berechnung der Mietflächen für Büroräume zusammen. Diese wird ausgehend von der Brutto-Grundfläche (BGF) gemäß DIN 277 gegliedert.
Grundflächen werden hierbei direkt über den Fußböden erfasst, wobei Fußleisten und nicht raumhohe Vorsatzschlagen und Einbauten nicht berücksichtigt werden. Bei Vorhangfassaden mit Tragprofilen, die bodengleich und waagerecht sind, ist bis an die Innenseite der Verglasung zu messen. Die Ausweisung der Flächen wird durch Aufmaß und beruhend auf Plänen und CAD-Dateien ermittelt.
Was ist die Mietfläche?
Je nach Situation der Vermietung ist eine abschnittsweise Gliederung zu empfehlen. Die gemeinschaftlich genutzten Flächen werden auf die beteiligten Parteien umgelegt, je nach Situation gegliedert und anteilig zugeordnet. Die Mietfläche gliedert sich demnach in gemeinschaftlich genutzte und exklusiv genutzte Flächen. Zur Mietfläche zählen Büroräume, Nebenräume, Nutzungsbereiche, wie WC-Bereiche, Eingangsbereiche und Flure, sowie andere Verkehrsflächen (MFG 1, MFG 2 und MFG O). Nicht zur Mietfläche zählen Schächte, Schornsteine, Funktionsräume oder Treppenläufe.
Getrennt auszuweisen sind alle Flächen der MF/G mit einer Raumhöhe von bis zu 1,5 m. Die einzelnen gif-Flächenarten sind grafisch in den Mietflächenplänen aufzuzeigen. Die Mietflächenberechnung wird dann in tabellarischer Form erstellt.
MF/V – Die Richtlinie zur Berechnung von Verkaufsflächen im Einzelhandel
Die Richtlinie MF/V wurde ebenfalls nach DIN 277 von der Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e.V. entwickelt und regelt die Berechnung der Verkaufsfläche im Einzelhandel. Der Grundgedanke dieser Richtlinie ist, dass die Verkaufsfläche immer nur einen Teil der eigentlichen Mietfläche ausmacht, so wird beispielsweise noch Platz für die Lagerung von Waren benötigt.
Aufgrund dieser Annahme korreliert die MF/V für die Berechnung von Verkaufsflächen sehr stark mit der MF/G, die wiederum für die Berechnung der Mietfläche herangezogen wird. Zum Einzelhandel zählen vorrangig Betriebe, die Waren für private Haushalte anbieten und verkaufen. Der Absatz von Waren muss die Haupttätigkeit des Betriebs sein.
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